Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften sowie von Immobilien, sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsleitungsfunktionen gegenüber Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.