Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Handel mit Fliesen sowie Wand- und Bodenbelägen aller Art, das Verlegen sowie Umbau- und Vorbereitungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Verlegung von Fliesen sowie Wand- und Bodenbelägen aller Art stehen.