Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der nicht erlaubnispflichtige Erwerb und Verkauf von unbebauten und bebauten Immobilien, die Entwicklung und Sanierung, die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstückseigentum.