Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 744388
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Singh B GmbH
b)
Bad Wurzach
Geschäftsanschrift:
Schwarzachstraße 12, 88410 Bad Wurzach
c)
Der Betrieb von Restaurants, der Betrieb
von Verkaufsständen für Speisen und
Getränke, der Lieferservice von
Lebensmitteln sowie ein Catering-Service.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Singh, Kulwant, Bad Wurzach, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2022.
a)
25.05.2022
Grill
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom
21.12.2023 (105 IN 519/23) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
28.12.2023
Grill
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom
21.03.2024 (20 IN 519/23) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Ravensburg, 20IN 519/23)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
27.03.2024
Hößler
Abruf vom 01.04.2024