Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere die Vermietung eigener Immobilien einschließlich die Beherbergung in eigenen Immobilien und Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften in eigenen Immobilien.