Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung in diesen. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst außerdem alle Geschäfte und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar damit zusammenhängen.