Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Betreuung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 AO); diese Unterstützung umfasst alle Dinge des Alltags, auch sollen pflegende Angehörige beraten und geschult werden, des Weiteren Nachlasspflegschaften, Ergänzungsbetreuungen, Testamentsvollstreckungen, Erbenermittlung.