Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren nach Maßgabe von § 95 SGB V und die Durchführung von ärztlichen Untersuchungen und Heilkundeleistungen.