Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
a) Die Einrichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere von Boulderhallen, und damit verbundene Aktivitäten, b) die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmensgegenstand sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung an solchen Unternehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter.