Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Betreiben einer Fahrschule im Sinne des "Gesetzes über das Fahrlehrerwesen" in seiner jeweils aktuellen Fassung - auch im Rahmen eines digitalen Ausbildungskonzeptes - die Ausbildung von Fahrschülern sowie die Ausbildung von Fahrlehrern und die Ausbildung in erster Hilfe.