Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Planung und der Bau von Industriegebäuden und Wohnobjekten samt aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach § 34 c GewO, bedürfen.