Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Veranstaltung und der Vertrieb von Glücksspielangeboten im In- und Ausland, jeweils im Rahmen der geltenden regulatorischen Anforderungen. In Deutschland werden Glücksspiele angeboten, soweit sie unter dem jeweils geltenden Glücksspielstaatsvertrag lizensiert sind.