Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Tätigkeit als Generalübernehmer für die Errichtung schlüsselfertiger Gewerbe- und Wohnbauimmobilien, die Organisation, Steuerung und Betreuung von Alt- und Neubauten, die Projektentwicklung, Projektvermittlung und Bauleitung, nicht jedoch Geschäfte gem. § 34c Gewerbeordnung.