Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Neben der Verwaltung eigenen Vermögens die Übernahme der Funktion als Träger des Vermögens für unselbständige Stiftungen, die zu Lebzeiten oder von Todes wegen gegründet werden. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Stiftungsgeschäfts auf der Grundlage eines Treuhandvertrags oder in Erfüllung von im Treuhandvertrag festgesetzten Auflagen.