Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; die Gründung, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung von Beteiligungen als Verwaltungsgesellschaft im eigenen Vermögen, sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen.