Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, eines betreuten Wohnens (Servicewohnen), die Verhinderungspflege sowie das Erbringen weiterer damit in Zusammenhang stehender Leistungen.