Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Errichtung, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Managementtätigkeiten und sonstigen betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften.