Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Halten von Beteiligungen und Geschäftsführung von Tochterunternehmen sowie Gründung, Erwerb, Veräußerung, sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland befugt.