Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Gaststätten, Eventveranstaltungen und Handel mit Gaststätteneinrichtungen und sonstigen Einrichtungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.