Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Management-, Finanzierungs-, Controlling-, Rechnungswesen- und Verwaltungsleistungen sowie sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen an die Beteiligungsunternehmen und ferner die Übernahme von kaufmännischen Zentralfunktionen (Einkauf, Qualitätsmanagement) für Beteiligungsunternehmen.