Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft selbstständig. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsberechtigung im Bestellungsbeschluss geregelt.
Die Ausübung des Gewerbes der Raumausstattung und der Handel mit Waren die zum Raumausstattergewerbe gehören, insbesondere Parkett, Gardinen, Farben, Fliesen und ähnliches.