Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen im In- und Ausland und alle damit zusammenhängenden Geschäfte zum langfristigen Vermögensaufbau.