Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) die Verwaltung eigenen Vermögens; b) die Vermittlung des Nachweises des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; c) der Ankauf, Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art oder grundstücksgleicher Rechte auf eigene oder fremde Rechnung, die Bebauung von Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung; Haus-, Wohnungs-, und Grundstücksverwaltung für Dritte und alle damit verbundenen Dienstleistungen; d) die Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht zu verwenden und als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten.