Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Tätigkeit als Franchisegeber im Gastronomiebereich, die Erstellung und Beratung der Umsetzung von Gastronomie- und Franchisekonzepten, die Erbringung von Dienstleistungen im Marketingbereich sowie der Führung von Gastronomiebetrieben.