Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Warenhäusern und das Handeln mit Konsumgütern aller Art, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Vertretung und Geschäftsführung von Personenhandelsgesellschaften.