Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Ausübung des Bauträgergewerbes gemäß § 34c GewO und die Schaffung von Wohneigentum, der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Liegenschaften und Baulichkeiten sowie von Rechten an Liegenschaften und Baulichkeiten.