Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sofern es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und gemeinnützigen juristischen Personen und Personengesellschaften handelt, in denen die Gesellschaft ihrerseits Gesellschafter ist oder denen die Gesellschaft angehört.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreterin des "Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)", Berlin, Amtsgericht Charlottenburg VR 30118 B, abzuschließen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Erziehung b) die Förderung der Volks- und Weiterbildung einschließlich der Studentenhilfe c) die Förderung des Wohlfahrtswesens. (3) Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb einer Beschäftigungsalternative für haushaltsnahe Dienstleistungen, mittels derer sozial, körperlich, finanziell oder seelisch benachteiligte Menschen in sachlicher und geistig ideeler Hinsicht unterstützt und gefördert werden. Die Gesellschaft unterstützt und fördert Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, Lernbehinderungen, unterschiedlichen Beeinträchtigungen und mehrfachen beruflichen Vermittlungshemmnissen durch die Initiierung von Angeboten und Projekten zur Teilhabe an Arbeit.