Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Diese vertreten jeweils einzeln.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung wirtschaftlich hilfebedürftiger Personen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Tafelläden, durch Förderung und den Einsatz ehrenamtlichen Engagements zum Betrieb der Tafelläden, durch das Sammeln verwertungsfähiger Nahrungsmittel und Gegenständen des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs sowie deren Weitergabe an wirtschaftlich Hilfebedürftige und notleidende Menschen. Die Hilfebedürftigen müssen nachweisen, dass sie unter die Regelung des § 53 Nr. 2 AO fallen.