Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.