Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 736130
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PITAM GmbH
b)
Durlangen
Geschäftsanschrift:
Hölderlinstraße 15, 73568 Durlangen
c)
Die Beratung, Planung, Entwicklung,
Programmierung, Optimierung und
Automatisierung von
Großrechnersystemen, Büromanagement
und Buchhaltungsservice.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Männer, Sigrid Elisabeth Maria, Durlangen,
*XX.XX.1949
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2017.
a)
04.01.2018
Spengler
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 30.01.2023 (4
IN 443/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
15.02.2023
Mutlu
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 29.03.2023 (4
IN 443/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 4 IN 443/22) aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
26.05.2023
Hößler
Abruf vom 01.04.2024