Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 735929
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Aqua Pro Beteiligungsgesellschaft mbH
b)
Wäschenbeuren
Neue
Geschäftsanschrift:
Lindenbronn 7, 73116 Wäschenbeuren
c)
Die Beteiligung an anderen Unternehmen
im Bereich Wasser, insbesondere
Wasserhygiene, soweit keine besondere
Erlaubnis erforderlich ist.
45.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Behles, Markus Rolf, Wäschenbeuren,
*XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2010 mit Nachtrag vom
13.12.2010.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB
710821) nach Wäschenbeuren verlegt.
a)
28.11.2017
Junginger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.12.2010
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Weiss, Walter, Eisingen, *XX.XX.1944
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Behles, Markus Rolf, Wäschenbeuren,
*XX.XX.1967
a)
29.10.2018
Bullmann
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom
16.02.2023 (1 IN 323/22) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
01.03.2023
Bullmann
Abruf vom 12.12.2024