Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Nach der Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen jeglicher Art, der Groß- und Einzelhandel mit Getränken, die Produktion und der Vertrieb von Teigwaren und weiteren Produkten, die im direkten Zusammenhang zu den produzierten Teigwaren stehen sowie der Verkauf sonstiger Waren, die in gastronomischen Betrieben gängig sind.