Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Betrieb von gastronomischen Unternehmen jeglicher Art, einschließlich von Nebenbetrieben wie die gastronomische Versorgung, der Hotel- und Übernachtungs- wie auch der Barbetrieb.