Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Leitung von Beteiligungen im In- und Ausland sowie von anderen Vermögensgegenständen und das Tätigen aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, soweit diese nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.