Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Beteiligung an, Übernahme der Geschäftsführung bei und Verwaltung von anderen Gesellschaften, insbesondere als deren persönlich haftender Gesellschafter.