Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Verwaltung von nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen, der Erwerb und die Errichtung von Grundstücken und Gebäuden für eigene Zwecke sowie die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.