Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme von Geschäfts- und Geschäftsführungstätigkeiten für andere Handelsgesellschaften