Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Eigenbetriebs mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Zeitarbeit, Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen und Personalvermittlung