Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
die Programmierung und der Betrieb von Online-Plattformen zur Durchführung von Vermittlungstätigkeiten aller Art, soweit diese keiner gesonderten Zulassung bedürfen.