Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermittlung von Immobilien, insbesondere von Fertighäusern, Gewerbebauten und Wohnimmobilien, sowie der Erwerb, die Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien und sonstige Dienstleistungen im Immobilienbereich, auch sofern es sich um genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte im Sinne des § 34 c GewO handelt.