Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, bei Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen zwischen der Gesellschaft und der H & K Kalkstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Giengen an der Brenz uneingeschränkt zu vertreten.
Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der H & K Kalkstein GmbH & Co. KG mit Sitz in Giengen an der Brenz