Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und von Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO werden nicht ausgeübt.