Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, b) die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung eines Unternehmens, insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Patente und Marketing.