Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Gloria Vermietungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bartholomä Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Erwerb und/oder die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung sowie Vertretung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Gloria Vermietungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bartholomä, deren Gegenstand die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen ist, sowie die Darlehensgewährung an dieselbe unter Beachtung der Bestimmungen des § 19 Abs. 5 GmbHG.