| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses von Kauf-, Miet oder sonstigen Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Die Tätigkeit als Bauträger, das heißt, als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. Das Unternehmen kann Grundstücke erwerben, diese bebauen und die bebauten Grundstücke zu eigenen Zwecken verwenden, veräußern oder vermieten/verpachten. Die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung, und zwar sowohl die Vorbereitung, als auch die Durchführung. Der Handel mit Baustoffen jeglicher Art, sowie die Vertragsvermittlung bezüglich Baustoffen. |