Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.