Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und/oder Baubetreuer/Bauträger im eigenen oder im fremden Namen für eigene und/oder fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, so wie sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen