Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb eines Rechenzentrums, die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Dienstleistungen, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.