Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform.