Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligung an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Die Beteiligung an Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituten sowie Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen und keine Geschäfte nach dem Investmentgesetz vornehmen.